B2B
Blog
Ratgeber

Verwaltungspanel für das Laden in Gemeinschaftsbereichen: nutzerbezogene Erfassung in Wohnanlagen

Von:Bemis E-V Charge11. September 202610 Min. Lesezeit

Das Laden eines Elektroautos in einer gemeinsamen Tiefgarage ist technisch weniger schwierig als angenommen: eine geeignete Leitung wird verlegt, das Gerät an der Wand montiert, das Fahrzeug lädt. Der schwierige Teil beginnt danach. Wer hat den Strom verbraucht? Wie wird er auf die Gemeinschaftskosten umgelegt? Was, wenn jemand kommt, der nicht im Haus wohnt? Die Antwort liegt nicht im Gerät selbst, sondern im Verwaltungspanel dahinter. In Gemeinschaftsbereichen entscheidet meist nicht die Leistung des Geräts, sondern ob diese Verwaltungsebene vorhanden ist.

Warum ist das Laden im Gemeinschaftsbereich ein eigenes Problem?

Ein Ladegerät in der eigenen Garage bedient einen einzigen Nutzer; der Zähler gehört Ihnen und der Verbrauch landet direkt auf Ihrer Rechnung. Im Gemeinschaftsbereich wird das Gerät meist aus dem Allgemeinstrom gespeist und von mehreren Personen genutzt. Werden auf der Verwaltungsseite vier Punkte nicht geklärt, wird das Gerät schnell zum Streitfall:

  • Berechtigung: Wer darf das Gerät nutzen, sind Gastfahrzeuge eingeschlossen?
  • Messung: Welcher Nutzer hat wie viel Energie bezogen?
  • Kapazität: Wird die Anschlussleistung überschritten, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig laden?
  • Verantwortung: Wer verfolgt Störungen und regelt die Kostenaufteilung?

Diese vier Punkte verweisen auf einen einzigen Bedarf: eine Aufzeichnung darüber, wer den gemeinsamen Lader wie stark und mit welcher Berechtigung genutzt hat. Ohne Aufzeichnung bleibt die Kostenaufteilung Schätzung, und Schätzung erzeugt in einer Hausgemeinschaft am schnellsten Streit.

Was genau leistet das Verwaltungspanel?

Das Verwaltungspanel ist die Software, die das Ladegerät über das OCPP-Protokoll aus der Ferne verwaltet. Bei Bemis wird das Panel sowohl im Webbrowser als auch in der mobilen App genutzt; das Gerät verbindet sich per Wi-Fi mit dem Internet, bei Modellen mit GSM-Modul auch über das Mobilfunknetz. Im Gemeinschaftsbereich deckt das Panel Folgendes ab:

  • Nutzeranlage: Der Verwalter legt im Panel Nutzer an und entzieht die Berechtigung bei Bedarf.
  • RFID-Kartenzuordnung: Jedem Nutzer wird eine Karte zugewiesen; ohne registrierte Karte lässt sich das Gerät nicht starten.
  • Nutzerbezogene Auswertung: Wie viel Energie jeder Nutzer bezogen hat, wird getrennt ausgewiesen.
  • Fernüberwachung und -steuerung: Der Ladevorgang wird in Echtzeit verfolgt und lässt sich aus der Ferne starten oder stoppen.
  • Dynamisches Lastmanagement: Laufen mehrere Geräte gleichzeitig, wird die verfügbare Leistung automatisch verteilt, ohne die Anschlussgrenze zu überschreiten.
  • kWh-Preis festlegen: Der Verwalter bestimmt den Energiepreis im Panel.
  • Vorabguthaben auf der RFID-Karte: Der Verwalter lädt im Voraus ein Guthaben auf die Karte; der Nutzer kann nur bis zu diesem Guthaben laden, danach funktioniert die Karte nicht mehr.

Diese beiden letzten Punkte verändern das eigentliche Problem im Gemeinschaftsbereich — das Inkasso — von Grund auf. Klassisch wird zuerst Energie verbraucht, danach ermittelt man, wer was schuldet, und läuft dem Geld hinterher. Mit Vorabguthaben kehrt sich die Reihenfolge um: Der Verwalter legt den kWh-Preis fest, lädt Guthaben auf die Karte des Nutzers, und der Nutzer lädt nur bis zu diesem Guthaben. Ist das Guthaben aufgebraucht, funktioniert das Gerät mit dieser Karte nicht mehr. So entsteht gar keine offene Forderung, und die Verwaltung sieht über die nutzerbezogene Auswertung jederzeit, was verbraucht wurde.

Warum wird Ladeverwaltungssoftware zu einem eigenen Kostenpunkt?

Ein Ladegerät wird einmal gekauft; Verwaltungssoftware dagegen ist in der Branche meist als laufende Kosten angelegt — als monatliches Abonnement oder Jahreslizenz je Gerät. Bei einem einzelnen Gerät klein, wird dieser Posten mit wachsender Gerätezahl in den Betriebskosten spürbar und erschwert die Entscheidung im Gemeinschaftsbereich. Verwaltungen vergleichen häufig den Gerätepreis und lassen die nachgelagerte Abolast außer Acht.

Bei Bemis ist das Verwaltungspanel für Gemeinschaftsbereiche kostenlos. Mit dem Gerät kommt das Panel; ein gesondertes Abonnement oder eine Lizenzgebühr fällt nicht an. Für eine Verwaltung, die eine Investition im Gemeinschaftsbereich prüft, ist das der Unterschied zwischen einmaligen und laufenden Kosten und wirkt sich unmittelbar auf die Gesamtkosten aus.

Bei welchen Geräten ist es kostenlos?

Das kostenlose Verwaltungspanel gilt für die für die gemeinsame Nutzung ausgelegten Baureihen Charger Plus 2 und Charger Pro 2. Beide Serien unterstützen das Protokoll OCPP 1.6, autorisieren per RFID-Karte und lassen sich zwischen 3,7 - 22 kW einstellen. Auf den Produktseiten sind diese Geräte mit dem Abzeichen Kostenloses Verwaltungspanel gekennzeichnet; das Einstiegsmodell Charger 2 ist nicht für die Verwaltung von Gemeinschaftsbereichen ausgelegt.

Drei Punkte, die vor der Installation geklärt sein müssen

  • Beschluss der Gemeinschaft: Die Installation im Gemeinschaftsbereich erfordert einen Eigentümerbeschluss. Halten Sie von Anfang an schriftlich fest, wer berechtigt wird und wie die Kosten aufgeteilt werden.
  • Elektrische Infrastruktur: Wird das Gerät aus dem Allgemeinzähler gespeist oder eine eigene Leitung verlegt? Eine Fachkraft sollte den vorhandenen Verteiler und die Anschlussleistung bewerten.
  • Kapazitätsplanung: Aus einem Fahrzeug heute können morgen drei werden. Ein Gerät mit dynamischem Lastmanagement erspart später den Umbau der Leitung.

Entdecken Sie die AC-Ladestationen für Gemeinschaftsbereiche — das Verwaltungspanel ist inklusive.

AC-Wallbox-Modelle

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Strom bei einem Ladegerät in der Tiefgarage einer Wohnanlage?

Wird das Gerät aus dem Allgemeinstrom gespeist, landet der Verbrauch zunächst in den Gemeinschaftskosten — auch Nachbarn, die nie laden, tragen dann mit. Das Verwaltungspanel löst das in zwei Schritten: Jedem Nutzer wird eine RFID-Karte zugewiesen und die bezogene Energie pro Nutzer ausgewiesen; zusätzlich kann der Verwalter den kWh-Preis festlegen und vorab Guthaben auf die Karte laden. Da der Nutzer nur bis zu seinem Guthaben lädt, ist der auf die Gemeinschaftskosten entfallende Betrag im Voraus gedeckt und es bleibt nichts nachträglich einzuziehen.

Muss ich für Ladeverwaltungssoftware eine monatliche Gebühr zahlen?

In der Branche wird Ladeverwaltungssoftware meist als monatliches Abonnement oder Jahreslizenz je Gerät angeboten. Bei einem einzelnen Gerät wirkt der Betrag klein, wird mit wachsender Gerätezahl aber zu einem dauerhaften Posten in den Betriebskosten und verlängert die Amortisation einer Investition im Gemeinschaftsbereich. Das Bemis-Verwaltungspanel für Gemeinschaftsbereiche ist kostenlos: Es kommt mit den Geräten Charger Plus 2 und Charger Pro 2, eine gesonderte Abo- oder Lizenzgebühr gibt es nicht. Beim Vergleich sollten Sie nicht nur den Hardwarepreis, sondern auch die nachgelagerten Softwarekosten betrachten.

Kann jemand, der nicht im Haus wohnt, das Ladegerät nutzen?

Die Autorisierung erfolgt über eine RFID-Karte; wer keine im Panel registrierte Karte hat, kann das Gerät nicht starten. Der Verwalter kann jederzeit im Panel einen neuen Nutzer anlegen oder einem bestehenden Nutzer die Berechtigung entziehen. Ob Gastnutzung erlaubt ist und wer in welchem Zeitraum berechtigt ist, bleibt damit vollständig in der Hand der Verwaltung. Sobald die Berechtigung eines ausziehenden Bewohners entfernt wird, kann er das Gerät nicht mehr nutzen; ein physischer Schritt wie das Einsammeln von Karten entfällt.

Reicht der Hausanschluss, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden?

Genau dafür gibt es dynamisches Lastmanagement: Laufen Geräte gleichzeitig, teilen sie die verfügbare Leistung untereinander auf und verhindern, dass die Anschlussleistung überschritten wird. So löst die Sicherung nicht aus, wenn zwei Fahrzeuge zusammen laden; jedes Fahrzeug braucht lediglich etwas länger. Wie viele Fahrzeuge gleichzeitig laden, die Anschlussleistung des Gebäudes und die vorhandene Installation sollten gemeinsam mit einer Elektrofachkraft bewertet werden. Ein Gerät mit Lastmanagement verschiebt zudem den späteren Leitungsausbau.

Kann ich das Verwaltungspanel auch am Telefon nutzen?

Ja. Das Panel lässt sich sowohl im Webbrowser als auch in der mobilen App nutzen; der Verwalter kann Auswertungen am Rechner ansehen und den Alltag über das Telefon erledigen. Das Gerät verbindet sich per Wi-Fi mit dem Internet, bei Modellen mit GSM-Modul zusätzlich über das Mobilfunknetz. Diese zweite Option hilft besonders in Tiefgaragen, weil das WLAN des Gebäudes das Untergeschoss oft nicht erreicht. Die Verbindungsart wird bei der Installation gewählt und davon hängt die Fernüberwachung ab.

Welche Bemis-Geräte unterstützen die Verwaltung von Gemeinschaftsbereichen?

Die Baureihen Charger Plus 2 und Charger Pro 2 sind für die gemeinsame Nutzung ausgelegt. Beide bieten OCPP 1.6, Autorisierung per RFID-Karte und dynamisches Lastmanagement; die Leistung ist zwischen 3,7 - 22 kW einstellbar und lässt sich damit an die Installation des Gebäudes anpassen. In diesen beiden Baureihen ist das Verwaltungspanel kostenlos und die Geräte sind auf den Produktseiten mit dem Abzeichen Kostenloses Verwaltungspanel gekennzeichnet. Das Einstiegsmodell Charger 2 ist für den Haushalt mit einem Nutzer gedacht und fällt nicht darunter.

Was passiert, wenn das Guthaben der RFID-Karte aufgebraucht ist?

Eine Karte ohne Guthaben kann keinen Ladevorgang starten; das Gerät funktioniert damit nicht. Der Nutzer lässt die Karte von der Verwaltung aufladen und macht dort weiter, wo er aufgehört hat. Das Aufladen erfolgt durch den Verwalter im Panel, der Nutzer braucht also keine eigene Zahlungsinfrastruktur. Gerade in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen bewährt sich das: Die Verwaltung kassiert zuerst, die Nutzung folgt; niemand muss wegen einer Schuld angerufen werden und es landet kein überraschender Betrag in den Gemeinschaftskosten.

Ähnliches

Ladestation für Mehrfamilienhaus und Wohnanlage →AC-Wallbox-Ladestationen →Ladestation im Mehrfamilienhaus installieren →Vorschriften für Ladestationen →Was ist Lastmanagement (DLM)? →Was ist OCPP? →
Bemis E-V Charge
Minareliçavuş Mah., Bursa OSB, Yeşil Cad. No:19+90 (224) 433 02 16sales@bemis.com.tr
© 2026 Bemis Teknik Elektrik A.Ş.