Ladestationsverordnung in der Türkei: Was ist in Wohnanlagen, Tiefgaragen und Einkaufszentren Pflicht?
In der Türkei betrifft die Installation einer Ladestation für Elektroautos nicht ein einziges Regelwerk, sondern zwei voneinander unabhängige Rahmen. Welcher für Sie gilt, hängt davon ab, wo die Einheit installiert wird und zu welchem Zweck sie genutzt werden soll.
- Gebäudeseite – Parkplatzverordnung: Sie legt fest, wie viel Ladeinfrastruktur in neu zu errichtenden Gebäuden vorhanden sein muss.
- Seite der gewerblichen Dienstleistung – EPDK-Verordnung über Ladedienstleistungen: Sie regelt das Anbieten öffentlich zugänglicher, kostenpflichtiger Ladedienste.
Eine Einheit, die Sie installieren, um Ihr eigenes Fahrzeug auf Ihrem eigenen Stellplatz zu laden, ist nicht Gegenstand des zweiten Rahmens. In der Praxis beginnt die Unterscheidung genau hier.
Parkplatzverordnung: Was ist im Neubau Pflicht?
Die Parkplatzverordnung wurde im Amtsblatt vom 22. Februar 2018, Nummer 30340, veröffentlicht; die Bestimmungen zur Ladeinfrastruktur wurden durch die im Amtsblatt vom 25. März 2021, Nummer 31434, veröffentlichte Änderung ergänzt. Die Pflichten unterscheiden sich nach Gebäudetyp:
| Gebäudetyp | Anforderung | Zusätzliche Bedingung |
|---|---|---|
| Neubauten mit 20 oder mehr vorgeschriebenen Stellplätzen | Mindestens 5 % der Stellplatzfläche | Nicht weniger als 1 Stellplatz; einschließlich Ladeeinheit einzurichten |
| Neue Quartiers- und öffentliche Parkhäuser | Mindestens 10 % | Entsprechend den einschlägigen Normen |
| Parkhäuser von Einkaufszentren | Mindestens 10 % | Entsprechend den einschlägigen Normen |
| Einkaufszentren über 30.000 m² | Mindestens 1 Schnellladeeinheit | Zusätzlich zur 10-%-Anforderung |
| Einkaufszentren über 70.000 m² | Mindestens 2 Schnellladeeinheiten | Zusätzlich zur 10-%-Anforderung |
Zu beachten ist Folgendes: Diese Anforderungen werden bei der Beantragung der Baugenehmigung geprüft und gelten für noch zu errichtende Gebäude. Die Behörden können je nach Bedarf beschließen, die Zahl der Stellplätze für Elektrofahrzeuge zu erhöhen.
Wie sieht es bei Bestandsgebäuden aus?
Für bereits errichtete Gebäude besteht keine Pflicht, eine Ladeeinheit zu installieren. Dafür wurden Regelungen getroffen, die den Installationsprozess erleichtern: Für Ladeeinheiten, die in den Garagen bestehender Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser eingebaut werden, ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Für einen Wohnungseigentümer, der in einem bestehenden Gebäude eine Ladeeinheit installieren möchte, ist die Frage also kein rechtliches Hindernis, sondern meist der Entscheidungsprozess und die Eignung der Elektroinstallation.
Installation in der Gemeinschaftsfläche: Wie viele Stimmen sind nötig?
Für die Installation einer Ladeeinheit in einer Garage, die zur Gemeinschaftsfläche gehört, war früher die Zustimmung von vier Fünfteln (%80) der Wohnungseigentümer erforderlich. Mit dem Rundschreiben, das das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel an die Provinzen gesandt hat, wurden Ladeeinheiten in Gemeinschaftsflächen aus dem Bereich der Bauarbeiten herausgenommen und die Zustimmungsschwelle auf die absolute Mehrheit – also mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer – gesenkt.
- Der Beschluss kann durch Aufnahme in die Tagesordnung der ordentlichen Eigentümerversammlung oder in einer außerordentlichen Versammlung gefasst werden.
- Der gefasste Beschluss muss protokolliert werden.
- Für den Netzanschluss wird die Stellungnahme des zuständigen Verteilnetzbetreibers eingeholt.
- Eine Installation in einer geschlossenen Garage, die Ihr eigenes Sondereigentum ist, fällt nicht unter dieses Verfahren.
Wenn Sie einen gewerblichen Ladedienst anbieten wollen: die EPDK-Lizenz
Die Verordnung der Energiemarktregulierungsbehörde über Ladedienstleistungen für Elektrofahrzeuge trat am 2. April 2022 in Kraft. Wer zu gewerblichen Zwecken einen öffentlich zugänglichen Ladedienst anbieten möchte, benötigt von der EPDK eine Lizenz als Ladenetzbetreiber.
Das ist nicht dasselbe wie eine Einheit, an der die Bewohner eines Hauses ihre eigenen Fahrzeuge laden. Wenn Sie jedoch erwägen, die Einheit in Ihrer Wohnanlage gegen Entgelt für Außenstehende zu öffnen, fällt die Sache unmittelbar in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
Die Infrastruktur richtig aufbauen, auch wenn keine Pflicht besteht
Die Verordnung setzt eine Mindestanforderung; eine solide Installation erfordert meist mehr. Die drei häufigsten Themen in Gemeinschaftsgaragen sind diese:
- Elektrische Kapazität: Der bestehende Anschluss des Gebäudes trägt möglicherweise nicht mehrere Einheiten gleichzeitig. Einheiten mit Lastmanagement (dynamische Leistungsverteilung) können das ohne Kapazitätserhöhung lösen.
- Wer hat wie viel verbraucht: In der Gemeinschaftsfläche muss der Verbrauch personenbezogen zugeordnet werden. Modelle, die Nutzer per RFID-Karte oder Mobil-App erkennen, ermöglichen das; bei Modellen mit Zähler lässt sich der Verbrauch am Gerät ablesen.
- Künftiges Wachstum: Wenn es heute zwei Autos sind, können es morgen sechs sein. Werden Kabeltrasse und Verteilerkapazität von Anfang an darauf ausgelegt, werden spätere Installationen deutlich günstiger.
Die Modelle Bemis Charger Plus 2 und Pro 2 arbeiten OCPP-kompatibel, unterstützen Lastverteilung und erkennen Nutzer per RFID; bei den Versionen mit MID-Zähler lässt sich der Verbrauch am Gerät nachverfolgen. In Szenarien mit Gemeinschaftsflächen sollten diese drei Eigenschaften gemeinsam betrachtet werden.
Sehen Sie sich die AC-Ladestationsmodelle für Garagen von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen an.
Wallbox-LadestationenWichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsvorschriften können sich ändern; wir empfehlen, den aktuellen Stand der oben genannten Bestimmungen über das Amtsblatt oder die zuständige Behörde zu überprüfen und vor der Umsetzung einen qualifizierten Elektroplaner sowie die Hausverwaltung hinzuzuziehen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Installation einer Ladestation in einem Mehrfamilienhaus Pflicht?
Für Bestandsgebäude besteht keine Pflicht, eine Ladeeinheit zu installieren. Die Pflicht gilt für noch zu errichtende Gebäude: Nach der Parkplatzverordnung muss bei Neubauten mit 20 oder mehr vorgeschriebenen Stellplätzen im Bauantrag nachgewiesen werden, dass mindestens fünf Prozent der Stellplatzfläche – und mindestens ein Stellplatz – einschließlich Ladeeinheit für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird. In einem bestehenden Mehrfamilienhaus ist die Installation dagegen keine Pflicht, sondern eine Entscheidung, die von den Wohnungseigentümern und der Eignung der Elektroinstallation abhängt.
Wie viele Personen müssen der Installation in einer Gemeinschaftsgarage zustimmen?
Früher war die Zustimmung von vier Fünfteln der Wohnungseigentümer erforderlich. Mit dem Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurden Ladeeinheiten in Gemeinschaftsflächen aus dem Bereich der Bauarbeiten herausgenommen und die Zustimmungsschwelle auf die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer, gesenkt. Der Beschluss kann in der ordentlichen Eigentümerversammlung oder in einer außerordentlichen Versammlung gefasst werden und muss protokolliert werden. Eine Installation in einer geschlossenen Garage, die Ihr eigenes Sondereigentum ist, fällt nicht unter dieses Verfahren.
Braucht man für die Installation einer Ladestation eine Baugenehmigung?
Für Ladeeinheiten, die in den Garagen bestehender Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser eingebaut werden, ist keine Baugenehmigung erforderlich; das ist eine der Regelungen, die die Installation deutlich erleichtern. Dass keine Genehmigung nötig ist, bedeutet jedoch nicht, dass die elektrische Seite frei wäre: Die Versorgungsleitung muss geplant, die Schutzeinrichtungen ausgewählt und die Anschlussarbeiten von qualifizierten Personen ausgeführt werden, und für den Netzanschluss ist die Stellungnahme des zuständigen Verteilnetzbetreibers einzuholen.
Gelten in Einkaufszentren und öffentlichen Parkhäusern andere Quoten?
Ja. In neuen Quartiersparkhäusern, öffentlichen Parkhäusern und Parkhäusern von Einkaufszentren müssen mindestens zehn Prozent der Stellplätze für Elektrofahrzeuge eingerichtet werden. Für Einkaufszentren gibt es eine zusätzliche, größenabhängige Bedingung: In Einkaufszentren über dreißigtausend Quadratmeter muss mindestens eine der installierten Ladeeinheiten, in solchen über siebzigtausend Quadratmeter mindestens zwei, über Schnellladekapazität verfügen.
Darf ich die Ladeeinheit in meiner Wohnanlage gegen Entgelt für Außenstehende öffnen?
In diesem Fall verlässt die Sache die Parkplatzverordnung und fällt in den Anwendungsbereich der EPDK-Verordnung über Ladedienstleistungen für Elektrofahrzeuge. Das Anbieten eines öffentlich zugänglichen Ladedienstes zu gewerblichen Zwecken erfordert eine Lizenz als Ladenetzbetreiber von der EPDK. Eine Installation, an der ausschließlich die Bewohner ihre eigenen Fahrzeuge laden und kein gewerblicher Dienst angeboten wird, fällt nicht in diesen Bereich. Diese Unterscheidung sollte geklärt werden, bevor ein Abrechnungsmodell entworfen wird.

